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Gültig seit: 01.06.2021

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Akquise-Helfer – Mario Röder gelten für alle Abwicklungen zwischen dem Auftraggeber und Akquise-Helfer, Mario Röder. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der ihr zugrunde liegenden Verträge.

  1. Geschäftsbeziehung

Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Akquise-Helfer – Mario Röder sind die Vereinbarungen über Leistungen und Vergütung aufgrund einer individuellen Kostenvereinbarung.

  1. Rechtsbeziehung

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Akquise-Helfer – Mario Röder ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

  1. Auftragsabschluss

Ein Auftrag erfolgt schriftlich und gilt als angenommen, sobald Akquise-Helfer – Mario Röder eine Bestätigung erteilt oder der Auftraggeber dem Angebot von Akquise-Helfer – Mario Röder schriftlich zustimmt.

Akquise-Helfer – Mario Röder behält sich vor, Aufträge abzulehnen.

  1. Leistungen

Die Leistungsangebote von Akquise-Helfer – Mario Röder sind verbindlich unter dem Vorbehalt, dass sich bei Änderungen des Umfangs oder Inhalts des Vertragsgegenstandes auch Kostenänderungen oder Terminverschiebungen ergeben können. Kostenvoranschläge von Akquise-Helfer – Mario Röder sind unverbindlich. Ist eine Abweichung der tatsächlichen von den veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent zu erkennen, wird der Kunde umgehend davon informiert. Erweitert sich auf Kundenwunsch der Leistungsumfang innerhalb eines Projektes, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Kosten. Bei Abbruch der Arbeiten auf Wunsch des Kunden verpflichtet dieser sich, die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen.

  1. Präsentation

Für die Teilnahme an Vorab-Präsentationen (von allen zu Akquise, Strategie und Online-Marketing etc.)  mit dem Auftragsziel steht Akquise-Helfer – Mario Röder ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Akquise-Helfer – Mario Röder nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Akquise-Helfer – Mario Röder. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen weiter zu nutzen; sie sind vielmehr unverzüglich Akquise-Helfer – Mario Röder zurückzustellen.

  1. Fremdleistungen

Medien für Sie – Akquise-Helfer – Mario Röder behält sich vor, zur Erfüllung eines Auftrags Fremdleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen.

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Akquise-Helfer – Mario Röder die für seinen Auftrag erforderlichen Informationen und Daten in gängigen Formaten (digitalisiert) zur Verfügung zu stellen. Eine Konvertierung von Materialien in verwertbare Formate wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche, wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Daten, die er Akquise-Helfer – Mario Röder zur Bearbeitung zur Verfügung stellt. Sollten vereinbarte Projektziele aufgrund durch den Kunden verursachter Verzögerungen nicht erreicht werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die bis dahin geleistete Arbeit wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Zahlung

Honoraransprüche von Akquise-Helfer – Mario Röder entstehen zu 30% der Gesamtsumme, sobald eine Leistung beauftragt wird. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Der Restbetrag, 70% der Auftragssumme, sind bei Erbringung der Leistung fällig. Bei verspäteter Zahlung behält sich Akquise-Helfer – Mario Röder vor, Mahngebühren zu erheben.

Das Honorar ist 14 Tage nach Erbringung der Leistung fällig.

Andere Zahlungsziele und Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich mit beiden Vertragsparteien zu vereinbaren.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Entwürfe, Daten, Text- und Grafikarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Akquise-Helfer – Mario Röder.

  1. Reklamationen

Reklamationen an Leistungen sind zu begründen und innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Leistung geltend zu machen. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitig eingegangenen Reklamation hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Akquise-Helfer – Mario Röder.

  1. Haftung

Akquise-Helfer – Mario Röder haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung vertraglicher Pflichten. Diese Haftung ist beschränkt auf Schäden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Eine Haftung von Akquise-Helfer – Mario Röder für Ansprüche, die aufgrund der PR- oder Marketing-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, ist ausgeschlossen.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrecht

Alle Leistungen von Akquise-Helfer – Mario Röder bleiben im Eigentum von Akquise-Helfer – Mario Röder. Die Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Durch die Zahlung eines Honorars erwirbt der Kunde das Recht, die von Akquise-Helfer – Mario Röder vertraglich erbrachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang zu nutzen. Diese Nutzungsbefugnis schließt die Verbreitung an Dritte aus. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur vor, Schadensansprüche geltend zu machen. Besteht ein Angebot über die Leistungen, ist mindestens die darin festgesetzte Höhe zu erstatten.